Steht für eine Implantation nicht ausreichend Knochen zur Verfügung, ist die Auslagerung zusätzlicher Knochen erforderlich. Handelt es sich lediglich um geringe Mengen, so können diese während des operativen Eingriffs vom Knochenmehl gewonnen werden, das beim Bohrvorgang in Spezialfiltern aufgefangen wird. Ist der Knochenbedarf größer, muss auf knochenreiche Regionen zurückgegriffen werden. In diesem Fall wird entweder Knochen aus dem Unterkiefer oder sogar ein Knochenspan aus dem Beckenknochen entnommen. In der Regel sind diese Zweiteingriffe gefahrlos. Postoperative Schwellungen oder Schmerzen können allerdings kurzfristig auftreten. Nach Entnahme wird der gewonnene Knochen an der gewünschten Stelle eingebracht (Knochenwanddefekte um das Implantat, Kieferhöhlenboden beim Sinuslift) und mittels einer Art Folie (Membran) geschützt. So kann der Knochen ungestört verheilen. Eine Entfernung dieser Membranen ist im Allgemeinen nicht mehr notwendig, da sie zumeist aus vollständig abbaubaren Materialien bestehen.