
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, seit Juli 2018, Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen.
Die Voraussetzung dafür ist ein Pflegegrad (Pflegestufe) nach §15 SGB XI oder eine Eingleiderungshilfe nach § 53 SGB XII.
Bitte wenden Sie sich an unser Prophylaxeteam und vereinbaren Sie einen Termin.
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